Mittwoch, 08.09.2010

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21.06.2010
Apartheid-Klage in den USA: Kommentar des ECCHR zur Position der Bundesregierung
 


Ende Februar 2010 fand im Menschenrechtsausschuss ein Fachgespräch zum Thema: "Geschäft ist Geschäft? Zur Entschädigungsklage südafrikanischer Apartheidopfer gegen Daimler und Rheinmetall" statt. Dabei ging es unter anderem um die Position der Bundesregierung zur Klage der Apartheidopfer in den USA, die darin eine Einschränkung ihrer staatlichen Souveräntiät sieht. Hierzu waren zwei kleine Anfragen an die Bundesregierung gestellt worden (Antworten der BR siehe unten).

Inzwischen liegt ein Kommentar der Programmdirektorin des ECCHR (European Center for Constitutional and Human Rights), Dr. Miriam Saage-Maaß, zur Position der Bundesregierung vor. Sie kommt zu dem Schluss, dass die Haltung der Bundesregierung weder aus rechtlichen noch aus politischen Gründen überzeugen kann: Die Klagen der Apartheidopfer in den USA verletzten weder die Gerichtshoheit Deutschlands, noch wäre Deutschland ein geeignetes alternatives Forum für diese Klagen. Auch die Interessen des internationalen Handels würden nicht beeinträchtigt.

Auf einem Seminar am 24. und 25. September in Bonn möchten wir die Diskussion über die Durchsetzung Internationaler Menschenrechte und die juristischen Möglichkeiten hierzu fortführen. Als Gäste sind u.a. Charles Abrahams von der südafrikanischen Kanzlei Abrahams Kiewitz Attorneys sowie Miriam Saage-Maaß eingeladen.




 

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