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26.07.2010
Seminar am 24./25.09. in Bonn: Unternehmensverantwortung auf dem Prüfstand: Die Entschädigungsklage
südafrikanischer Apartheidopfer gegen Daimler und Rheinmetall
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Eine Veranstaltung der Koordination Südliches Afrika (KOSA) in
Zusammenarbeit mit der Kirchlichen Arbeitsstelle Südliches Afrika
(KASA), medico international, Solidaritätsdienst International (SODI)
und der Medizinischen Flüchtlingshilfe Bochum.
Datum
Freitag, 24.09.2010 bis Samstag, 25.09.2010
Veranstaltungsort
Bonn, Tagungs- und Gästehaus CJD Bonn, Graurheindorfer Str. 149
Hintergrund
1994 fanden in Südafrika die ersten freien und demokratischen Wahlen
statt. Erster schwarzer Präsident wurde Nelson Mandela, der zum Symbol
des Kampfes gegen die Politik der Apartheid geworden war. Die
rassistische Unterdrückung während der Apartheid kostete Tausende
Menschenleben. Die Aufarbeitung dieser bitteren Vergangenheit durch eine
Kommission für Wahrheit und Versöhnung fand international große
Anerkennung. Dort hatten auch internationale Konzerne die Möglichkeit,
ihre Rolle während der Apartheidzeit zu thematisieren und entsprechende
Konsequenzen zu ziehen. Sie ließen diese Chance weitestgehend ungenutzt.
Die Folgen der Apartheid werden noch auf lange Zeit spürbar und
sichtbar bleiben.
2002 reichten Apartheidopfer Südafrikas in den
USA Entschädigungsklagen gegen fünf internationale Konzerne ein.
Daimler, Ford, IBM, General Motors und Rheinmetall wird vorgeworfen,
wissentlich jahrzehntelang das rassistische Apartheidsystem in Südafrika
unterstützt zu haben, das 1976 von der Vollversammlung der Vereinten
Nationen als »Verbrechen gegen die Menschheit« verurteilt wurde. 2009
wurde von einem New Yorker Gericht die Klage angenommen.
Kläger
ist u.a. die Khulumani Support Group, eine Selbsthilfeorganisation, die
ca. 54.000 Apartheidopfer vertritt. Vertreten werden die Opfer durch die
US-amerikanische Anwaltskanzlei Hausfeld LLP sowie die südafrikanische
Kanzlei Abrahams Kiewitz.
Innerhalb Südafrikas wird die Klage
unterstützt: Der südafrikanische Kirchenrat, Gewerkschaften (COSATU,
NUM) sowie viele Mitglieder der Wahrheits- und Versöhnungskommission
sprachen sich in Unterstützerbriefen für die Zulassung der Klage aus.
Auch die südafrikanische Regierung setzt sich im Sinne der Klage für
einen Ausgleich zwischen Opfern und beklagten Konzernen ein. Die
deutsche Bundesregierung sieht dagegen die staatliche Souveränität und
die Handlungsfähigkeit deutscher Konzerne bedroht.
Die Einhaltung
und Durchsetzung internationaler Menschenrechte sind ein wichtiges
politisches Ziel: Sie können Antrieb und Maßstab für menschengerechte
Lebensverhältnisse sein. Auf deutscher, europäischer und internationaler
Ebene gibt es bisher jedoch keine ausreichenden Rechtsgrundlagen, um
Verstöße von international tätigen Firmen und Konzernen gegen
Menschenrechte wirksam anzuklagen.
Gemeinsam mit Marjorie
Jobson, der Direktorin von Khulumani, Charles Abrahams, dem Anwalt der
Opfer, sowie weiteren Gästen möchten wir über die Hintergründe der Klage
informieren und über die Durchsetzung Internationaler Menschenrechte
und den juristischen Möglichkeiten hierzu diskutieren.
Organisatorisches
Das Seminar findet in deutscher und englischer Sprache (mit
Simultanübersetzung) statt. Die Teilnahmegebühr beträgt 40 Euro, sie
kann am Tagungsort entrichtet werden. Hierin sind Kosten für Unterkunft
und Verpflegung enthalten. Die Übernachtung erfolgt in Einzelzimmern.
Die Zahl der Zimmer ist begrenzt. Daher empfehlen wir eine frühzeitige
Anmeldung. Spätester Anmeldetermin ist der 13. September. Die Teilnahme
von Tagesgästen ist möglich. Die Kosten hierfür betragen 10 Euro.
Fahrtkosten können leider nicht erstattet werden.
Programm und Anmeldeformular können Sie über den Link unten öffnen.
Kontakt und weitere Information KOSA Koordination Südliches Afrika e.V. KOSA Koordination Südliches Afrika e.V. | Dieter Simon August-Bebel-Str. 62, 33602 Bielefeld Fon: ++49 521 - 9 86 48 51, Fax: ++49 521 - 6 37 89 kosa@kosa.org | www.kosa.org
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