Mittwoch, 08.09.2010

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26.07.2010
Seminar am 24./25.09. in Bonn: Unternehmensverantwortung auf dem Prüfstand: Die Entschädigungsklage südafrikanischer Apartheidopfer gegen Daimler und Rheinmetall
 


Eine Veranstaltung der Koordination Südliches Afrika (KOSA) in Zusammenarbeit mit der Kirchlichen Arbeitsstelle Südliches Afrika (KASA), medico international, Solidaritätsdienst International (SODI) und der Medizinischen Flüchtlingshilfe Bochum.

Datum
Freitag, 24.09.2010 bis Samstag, 25.09.2010

Veranstaltungsort
Bonn, Tagungs- und Gästehaus CJD Bonn, Graurheindorfer Str. 149

Hintergrund

1994 fanden in Südafrika die ersten freien und demokratischen Wahlen statt. Erster schwarzer Präsident wurde Nelson Mandela, der zum Symbol des Kampfes gegen die Politik der Apartheid geworden war. Die rassistische Unterdrückung während der Apartheid kostete Tausende Menschenleben. Die Aufarbeitung dieser bitteren Vergangenheit durch eine Kommission für Wahrheit und Versöhnung fand international große Anerkennung. Dort hatten auch internationale Konzerne die Möglichkeit, ihre Rolle während der Apartheidzeit zu thematisieren und entsprechende Konsequenzen zu ziehen. Sie ließen diese Chance weitestgehend ungenutzt. Die Folgen der Apartheid werden noch auf lange Zeit spürbar und sichtbar bleiben.

2002 reichten Apartheidopfer Südafrikas in den USA Entschädigungsklagen gegen fünf internationale Konzerne ein. Daimler, Ford, IBM, General Motors und Rheinmetall wird vorgeworfen, wissentlich jahrzehntelang das rassistische Apartheidsystem in Südafrika unterstützt zu haben, das 1976 von der Vollversammlung der Vereinten Nationen als »Verbrechen gegen die Menschheit« verurteilt wurde. 2009 wurde von einem New Yorker Gericht die Klage angenommen.

Kläger ist u.a. die Khulumani Support Group, eine Selbsthilfeorganisation, die ca. 54.000 Apartheidopfer vertritt. Vertreten werden die Opfer durch die US-amerikanische Anwaltskanzlei Hausfeld LLP sowie die südafrikanische Kanzlei Abrahams Kiewitz.

Innerhalb Südafrikas wird die Klage unterstützt: Der südafrikanische Kirchenrat, Gewerkschaften (COSATU, NUM) sowie viele Mitglieder der Wahrheits- und Versöhnungskommission sprachen sich in Unterstützerbriefen für die Zulassung der Klage aus. Auch die südafrikanische Regierung setzt sich im Sinne der Klage für einen Ausgleich zwischen Opfern und beklagten Konzernen ein. Die deutsche Bundesregierung sieht dagegen die staatliche Souveränität und die Handlungsfähigkeit deutscher Konzerne bedroht.

Die Einhaltung und Durchsetzung internationaler Menschenrechte sind ein wichtiges politisches Ziel: Sie können Antrieb und Maßstab für menschengerechte Lebensverhältnisse sein. Auf deutscher, europäischer und internationaler Ebene gibt es bisher jedoch keine ausreichenden Rechtsgrundlagen, um Verstöße von international tätigen Firmen und Konzernen gegen Menschenrechte wirksam anzuklagen.

Gemeinsam mit Marjorie Jobson, der Direktorin von Khulumani, Charles Abrahams, dem Anwalt der Opfer, sowie weiteren Gästen möchten wir über die Hintergründe der Klage informieren und über die Durchsetzung Internationaler Menschenrechte und den juristischen Möglichkeiten hierzu diskutieren.

Organisatorisches

Das Seminar findet in deutscher und englischer Sprache (mit Simultanübersetzung) statt. Die Teilnahmegebühr beträgt 40 Euro, sie kann am Tagungsort entrichtet werden. Hierin sind Kosten für Unterkunft und Verpflegung enthalten. Die Übernachtung erfolgt in Einzelzimmern. Die Zahl der Zimmer ist begrenzt. Daher empfehlen wir eine frühzeitige Anmeldung. Spätester Anmeldetermin ist der 13. September. Die Teilnahme von Tagesgästen ist möglich. Die Kosten hierfür betragen 10 Euro. Fahrtkosten können leider nicht erstattet werden.

Programm und Anmeldeformular können Sie über den Link unten öffnen.

Kontakt und weitere Information
KOSA Koordination Südliches Afrika e.V.
KOSA Koordination Südliches Afrika e.V. | Dieter Simon
August-Bebel-Str. 62, 33602 Bielefeld
Fon: ++49 521 - 9 86 48 51, Fax: ++49 521 - 6 37 89
kosa@kosa.org | www.kosa.org




 

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